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Ausfallsbonus II

Das BMF hat mittels Verordnung die Verlängerung des Ausfallbonus (nun Ausfallbonus II) veröffentlicht.

 

Die Eckpunkte des Ausfallbonus II sind:

  • Der Ausfallbonus wird bis 30. September 2021 verlängert (weitere 3 Monate)
  • Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall (bisher 40%,)
  • Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt (siehe Anhang)
  • Keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit kein Vorschusselement mehr
  • Deckelung bis EUR 80.000 pro Monat
  • NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit
  • Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat

 

Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne unter office@steuermanager.at.

 

Es gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen, die Sie unter http://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/ abrufen können.

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