Ausfallsbonus II
Das BMF hat mittels Verordnung die Verlängerung des Ausfallbonus (nun Ausfallbonus II) veröffentlicht.
Die Eckpunkte des Ausfallbonus II sind:
- Der Ausfallbonus wird bis 30. September 2021 verlängert (weitere 3 Monate)
- Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall (bisher 40%,)
- Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt (siehe Anhang)
- Keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit kein Vorschusselement mehr
- Deckelung bis EUR 80.000 pro Monat
- NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit
- Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne unter office@steuermanager.at.
Es gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen, die Sie unter http://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/ abrufen können.
Ausfallbonus2
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