Umsatzersatz; Fixkostenzuschuss II ;Investitionsprämie und Entschädigung für Absonderung
1: Umsatzersatz:
Durch den abermaligen Lockdown vom 3. bzw. 17 November wird ein Umsatzersatz für die betreffenden Branchen gewährt.
Die Antragsstellung soll seit heute, den 23. November via Finanz-Online möglich sein.
Laut FAQ zum erweiterten Umsatzersatz erfolgt die Antragstellung wieder über das FinanzOnline-Portal und die Auszahlung soll innerhalb von rund 10 Werktagen erledigt sein. Der Zeitraum der Vergütung endet aus heutiger Sicht am 6.12. Gastronomiebetriebe, die bereits für den November einen Zuschuss erhalten haben, müssen für die 6 Tage im Dezember keinen neuen Antrag stellen. Die Auszahlung des Dezember-Teilbetrages (6/30) erfolgt automatisch.
Bis auf die 100 % Kredithaftung kürzen keine erhaltenen Covid-19-Förderungen diesen Zuschuss.
Körpernahe Dienstleister, wie beispielsweise ein Frisör erhalten 80 % Umsatzersatz. Bei Handelsunternehmen sind die Regelungen einmal mehr kompliziert, entsprechend gibt es eine Staffelung mit 20 %, 40 % und 60 %. Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, wird noch veröffentlicht.
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne oder Übernehmen diese für Sie.
2: Fixkostenzuschuss II:
Auch hier ist die Antragsstellung seit heute, den 23. November via Finanz-Online möglich.
Voraussetzungen:
- Grundsätzlich dieselben wie bereits beim FKZ I, nur reicht ein Umsatzrückgang von 30 %.
- Des Weiteren darf nun zusätzlich die Afa als Kosten angesetzt werden.
- Das prozentuelle Ausmaß, in dem für die in den Betrachtungszeiträumen angefallenen Fixkosten ein FKZ II gewährt wird, entspricht dem Prozentsatz des gesamten Umsatzausfalles
- Gedeckt werden maximal 70 % der Fixkosten
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzuschuss.html
Hierzu sollte in den meisten Fällen auf die Erstellung der Buchhaltungen November und Dezember 2020 gewartet werden um den Umsatzausfall feststellen zu können.
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne oder übernehmen diese für Sie.
3: Investitionsprämie:
wie bereits am 6. 9. 2020 per Mail mitgeteilt, kann ein Antrag auf eine Investitionsprämie gestellt werden.
Im Anhang übermitteln wir Ihnen zur Vorbereitung auf die Antragstellung:
- das Antragsformular der aws Der Antrag muss im aws Fördermanager https://foerdermanager.aws.at/#/ abgegeben werden.
- die Richtlinien zur Investitionsprämie
- die FAQ zur Investitionsprämie
Die Investitionsprämie ist NICHT steuerpflichtig und muss auch nicht rückerstattet werden, sofern die Richtlinienbestimmungen eingehalten werden.
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne oder übernehmen diese für Sie.
4: Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung:
Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sog, Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Aus Unternehmersicht sind zwei mögliche Szenarien zu unterscheiden:
- Ein Mitarbeiter wurde abgesondert.
- Der Unternehmer wurde selbst abgesondert.
(https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html)
Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.
Für Rückfragen stehen wir gerne per Email (office@steuermanager.at) zur Verfügung.