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Nachtrag zu Umsatzersatz; Fixkostenzuschuss II

 

1: Umsatzersatz:

Nun gibt es eine Liste mit den prozentuellen Ersätzen.

Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne oder Übernehmen diese für Sie.

 

2: Fixkostenzuschuss II:

Hier gibt nun aus einige detailliertere Daten und Fakten.

Hier sollte man auf alle Fälle noch auf genauere Richtlinien warten

 

Hierzu sollte in den meisten Fällen auf die Erstellung der Buchhaltungen November und Dezember 2020 gewartet werden um den Umsatzausfall feststellen zu können.

Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne oder übernehmen diese für Sie.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne per Email (office@steuermanager.at) zur Verfügung.

Es gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen, die Sie unter http://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/ abrufen können.

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