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Nachtrag zu Umsatzersatz; Fixkostenzuschuss II

 

1:  Ausfallsbonus:

Eckdaten:

  • Voraussetzungen ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% im Kalendermonat. Dieser wird im Vergleich zum Umsatz des entsprechenden Kalendermonats März 2019 bis Februar 2020 zum entsprechenden Monatsumsatz 2021 ermittelt.
  • Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges – davon 15% bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus – sowie 15% bzw. die Hälfte als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II

 

Leider ist es unseres Erachtens nicht so einfach wie von der Bundesregierung kolportiert.

Nach Voraussetzungserfüllung sollte einerseits überlegt werden ob neben dem Bonus auch der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (oder eine andere Förderung sinnvoller ist) beantragt werden soll und anderseits ob man nicht ein Sonderfall ist.

In der Beilagen finden Sie eine notwendigen Daten und Angaben  gem. Finanz-Online-Antrag und untenstehend die dazugehörigen Links.

 

https://www.fixkostenzuschuss.at/richtlinie

https://www.fixkostenzuschuss.at/foerderbedingungen

https://www.fixkostenzuschuss.at/faqs

 

Wenn wir für Sie die Beantragung übernehmen sollen, schlagen wir eine Telefonberatung mit vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sekretariat vor, da einige Eckdaten vorzubereiten sind.

 

2: Investitionsprämie:

Der Antrag kann noch bis 28.2.2021 gestellt werden hier verweisen wir auf unsere Mails vom (23.11.2020/18.12.2020/7.2.2021).

Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne unter office@steuermanager.at.

 

Es gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen, die Sie unter http://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-209/ abrufen können.

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